
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Michelle Herrmann - Buchsichtbar (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
2. Zustandekommen von Verträgen
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.3 Auch die vorbehaltlose Aufnahme der Tätigkeit kann als Vertragsannahme gelten.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang und Durchführung
3.1 Gegenstand der Beauftragung sind Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen strategische und operative Betreuung von Social-Media-Kanälen, Planung und Umsetzung von Content-Strategien, Erstellung und Bearbeitung von Bild-, Video- und Reel-Content, Veröffentlichung und Verwaltung von Beiträgen sowie Maßnahmen zur Reichweitensteigerung und Positionierung in digitalen Netzwerken.
3.2 Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen, ohne dass hierdurch ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Dritten entsteht.
3.4 Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
3.5 Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2 Verzögerungen, die auf eine nicht oder verspätet erbrachte Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
4.3 Der Auftraggeber versichert, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten resultieren.
4.4 Sämtliche durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers entstehenden Mehrkosten trägt dieser allein.
5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
5.4 Bei umfangreichen Projekten können angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.
5.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von vier Wochen ab Zugang schriftlich geltend zu machen; andernfalls gelten sie als anerkannt.
6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben alle Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Auftragnehmer.
6.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
6.3 Entwürfe, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
6.4 Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Abnahme und Projektabschluss
7.1 Sofern die Natur der Leistung eine Abnahme vorsieht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel
innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
7.2 Nach Abschluss des Projekts ist der Auftragnehmer nicht zur dauerhaften Speicherung von Projektdaten verpflichtet.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Für Funktionsbeeinträchtigungen infolge externer Software, Systemumgebungen oder Drittanbieter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
8.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus vertragswidriger Nutzung oder aus bereitgestellten Inhalten resultieren.
9. Vertragsdauer und Beendigung
9.1 Verträge mit vereinbarter Laufzeit können erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
9.2 Kündigungen bedürfen der Textform.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung in Zahlungsverzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
10.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
11.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 66280, Sulzbach Neuweiler.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
11.4 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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